Leistungs- und Preisübersicht sind in dem Angebot an potenzielle Kunden und Kundinnen offenzulegen
Leistungsübersicht
Die Dauer der Anpassungsmaßnahme ist individuell verschieden und wird von der jeweiligen Landesbehörde festgelegt. Diese Maßnahme beinhaltet einen theoretischen Teil, wobei der/die Pfleger(in) am frontalen Unterricht teilnimmt, sowie einen praktischen Teil in einer medizinischen Einrichtung. In unserem Standort in Borna dauert die Anpassungsmaßnahme 10 Monate (4 Monate Theorie und 6 Monate Praktikum)
Das Ziel der Anpassungsmaßnahme ist die Beseitigung sämtlicher theoretischer und praktischer Defizite der ausländischen Abschlüsse, die von der zuständigen Landesbehörde festgestellt wurden. Beispielsweise ist in Sachsen der Kommunale Sozialverband Sachsen „KSV“ dafür zuständig.
Die Kursgebühren werden über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bezahlt.
- Durch ca. 43.000 Karteien von Bewerbern aus verschiedenen Ländern der Welt wird ein Selektierung Prozess durchgeführt, um dem Arbeitgeber passende Profile zu präsentieren.
- CareLend organisiert das Online-Vorstellungsgespräch. Ein Mitarbeiter von CareLend ist dabei, falls Fragen bzgl. Zeitdauer bestimmter Schritte oder Behördengänge auftreten.
Deutsche Sprache
- Der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse ist eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt des Visums sowie der Aufenthalts- und der Arbeitsgenehmigung in Deutschland.
- CareLend organisiert im Heimatland Sprachkurse von A1 bis B1, um das Visum zu beantragen. In der Zeit ab Antragstellung bis zum Erhalt des Visums absolviert der Pfleger B2 Sprachniveau.
- Obwohl die zuständige Landesbehörde das B2-Sprachzertifikat verlangt (für die Erteilung der Berufsurkunde), erachten wir das C1-Sprachniveau als nötig, um einen normalen Arbeitstag in der medizinischen Einrichtung problemlos zu gestalten. Wir können, wenn erwünscht, C1 Sprachkurse während der APM organisieren.
- Übersetzungen aller notwendige Unterlagen in die deutsche Sprache
- Beglaubigung und Legalisierung von insgesamt 22 Dokumenten (für Visa und das Berufserlaubnis Verfahren notwendig)
- Antrag auf Defizite Bescheid bei der zuständigen Landesbehörde
- Erhalt des Defizits Bescheids und Feststellung der nachzuholenden Inhalte Unterzeichnung des Arbeitsvertrags
- Antrag auf Vorabzustimmung seitens der Bundesagentur für Arbeit
- Sicherung von Mietvertrag für die Unterkunft
- Antrag auf Einreisegenehmigung
- Erhalt des Visums
Der Arbeitgeber sendet folgende Unterlagen an CareLend
- a) Arbeitsvertrag (Hilfskraft)
- b) Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- c) Stellenbeschreibung Hilfskraft. Stellenbeschreibung Fachkraft
- Der Arbeitgeber erhält während der APM einen hohen Eingliederungszuschuss von der zuständigen Bundesagentur für Arbeit. Nähere Informationen erteilen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch.
- Zur Info: Sollte der Teilnehmer, egal aus welchen Gründen, nicht nach Deutschland reisen, so entstehen dem Arbeitgeber keinerlei Kosten.
- Wir kümmern uns hier um Organisation der Einreise und der Unterbringung nach Einreise inkl. Begleitung bei Behördengängen, die nach Anreise notwendig sind.
- Wir empfehlen stets Unterkünfte, bei denen es sich um bereits existierende WGs handelt, damit die ausländischen Pflegekräfte schnell und individuell in die Gemeinschaft integriert werden.Des Weiteren werden u.a. die folgenden Angelegenheiten ebenfalls organisiert:
Des Weiteren werden u.a. die folgenden Angelegenheiten ebenfalls organisiert:
gesetzliche Krankenversicherung
Einwohnermeldebestätigung
Aufenthaltsgenehmigung
Sozialversicherungsnummer
Steuer-Identifikationsnummer
Girokonto
Deutsche Impfausweis erstellen
u.v.m.
Beginn der Anpassungsmaßnahme
- Wir stellen den Arbeitgeber regelmäßig aktuelle Informationen zur Entwicklung der Mitarbeiter zur Verfügung, somit haben Sie ständig eine Übersicht über sämtliche Aktivitäten, um eine Vorbereitung der Praktikumsphase bei Ihnen zu ermöglichen.
- Betreuung der Krankenpfleger
Nach Beendigung der Anpassungsmaßnahme
- Nach der Absolvierung der Anpassungsmaßnahme in Theorie und Praktikum und Erhalt der Berufserlaubnis wird der Mitarbeiter nahtlos als Fachkraft beim Arbeitgeber beschäftigt.
- Betreuung der vermittelten Fachkraft 24 Monate lang in sämtlichen Belangen. Sowie eine persönliche und gesellschaftliche Integration von einem Sozialarbeiter und Sozialpädagogen wird durchgeführt